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Berlin: (hib/ROL) „Wir hatten gehofft, dass die Koalitionsfraktionen sich auf ein konstruktives Gespräch zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz einlassen und wir am Ende Nägel mit Köpfen machen können“, sagte der Vertreter der SPD-Fraktion am Mittwochvormittag im Ausschuss für Bildung und Forschung im Berliner Paul–Löbe-Haus in der Beratung zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Die SPD hatte einen Vorschlag mit dem Titel „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft“ (17/12531) eingebracht. In der Änderung strebt die SPD Mindestlaufzeiten für befristet Beschäftigte an Hochschulen an. Zudem soll nach dem Entwurf die Laufzeit der Arbeitsverträge den Bewilligungszeitraum der Drittmittel für ein Forschungsprojekt nicht unterschreiten oder bei längeren Laufzeiten zumindest für zwei Jahre vereinbart werden. Der Vertreter der Sozialdemokraten warb noch einmal für den Entwurf, da er den Eindruck gewonnen habe, dass im Ausschuss weitgehende Einigung darüber herrsche, dass viel zu viele Wissenschaftler an Hochschulen bei Stellenbesetzungen einer „ungebremsten Befristungspraxis“ ausgeliefert seien. Zudem sei in einer Anhörung des Ausschusses zu dem Thema klar geworden, dass viele Experten den Entwurf der SPD in weiten Teilen für sinnvoll hielten. Umso unverständlicher sei es, „dass die Koalition sich nicht auf ein Gespräch eingelassen hat und alles in Bausch und Bogen verdammt“.
Die Linksfraktion argumentierte ähnlich und unterstrich noch einmal, dass sich für die Betroffenen an den Hochschulen das Hamsterrad weiter drehe. Und noch viel mehr: „Die Situation hat sich sogar verschärft“, so die Bundestagsabgeordnete. Sie wies noch einmal darauf hin, dass die Hochschulen bis 2025 rund 30.000 neue Wissenschaftler benötigen, davon rund 16.000 Professoren. Zudem sprach sie sich wie auch die Vertreterin der Grünen für die Einführung der Tarifautonomie an den Hochschulen aus. Die Sprecherin der Grünen machte deutlich, wie „verbittert“ das wissenschaftliche Personal an Hochschulen mittlerweile sei, weil sich die Leute von Job zu Job hangeln müssten. „Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist ein wesentliches Instrument, mit dem der Bund handeln kann“, sagte die Abgeordnete.
Der Vertreter der CDU/CSU machte deutlich, dass er das Wissenschaftszeitvertrag gerade nicht für geeignetes Instrument halte, um in das Personalmanagement an Hochschulen einzugreifen. Dafür sei das Landeshochschulgesetz vorgesehen. Er lobte die Arbeit der CDU/CSU und FDP und sagte: „Die Koalition hingegen hat praxistaugliche Vorschläge eingebracht.“ Erst wenn der Artikel 91b im Grundgesetz geändert werden würde, könne der Bund tätig werden. „Aber wer blockiert denn? Es ist nicht die Koalition sondern die Opposition.“ Damit spielte er darauf an, dass die Regierungskoalitionen die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern unter Wahrung der föderalen Strukturen im Forschungs- und Hochschulbereich mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Grundgesetz erweitern will. Diese Änderungen gehen der Opposition nicht weit genug. Sie möchte das Kooperationsverbot auch in der Bildung brechen und blockiert deshalb die Gesetzesänderung.
Der Vertreter der FDP betonte, dass man sich mit der Opposition einig sei, dass die Befristungspraxis an den Hochschulen ausgeufert sei. Aber auch er unterstrich genauso wie sein Kollege von der CDU/CSU, dass eine Änderung des 91b der entscheidende Schritt in die richtige Richtung wäre. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz an sich habe sich durchaus bewährt. Über den SPD-Entwurf sagte er: „Die uns vorliegenden Vorschläge, bringen keine Lösung.“
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