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Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wirft der Bundesregierung vor, mit der Vorlage eines Zustimmungsgesetzes zur EU-Verordnung zur Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht (SSM-Verordnung) das bewährte Zustimmungssystem nach Artikel 23 des Grundgesetzes verlassen zu haben, ohne hierfür eine Begründung geliefert zu haben. „Das Vorgehen der Bundesregierung kann die Rechtsgemeinschaft in der EU stark beschädigen und könnte unabsehbare Folgen für die Rechtsetzung der EU haben“, warnen die Abgeordneten in einem Antrag (17/13910), in dem auch darauf verwiesen wird, dass solche Verordnungen nach bisheriger Praxis keiner Zustimmung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates bedürfen und stellen zugleich fest: „Eine Präjudizwirkung – dahin, dass in Zukunft bei Verordnungen vermehrt die Mitwirkung beider Kammern durch Gesetz verlangt wird – hat das Vorliegende verfahren nicht.“
Vorsorglich soll der Bundestag aber sein Mitwirkungsrecht in richtiger Weise ausüben, verlangen die Abgeordneten und fordern die Bundesregierung auf, im EU-Ministerrat der SSM-Verordnung zuzustimmen. Zu dem gewählten Verfahren des Zustimmungsgesetzes heißt es in dem Antrag unter Hinweis auf die dazu durchgeführte öffentliche Anhörung, es sei zweifelhaft, ob für dieses Zustimmungsgesetz überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes bestehe.
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