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Berlin: (hib/STO) Die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollaufgaben erfordert nach Auffassung der Bundesregierung nicht, Abgeordneten die Durchquerung von Polizeisperren zu ermöglichen. Die parlamentarische Kontrolle sei durch das Frage- und Informationsrecht gewährleistet, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13859) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13632). Darin verwies die Fraktion darauf, dass bei einer Demonstration am 1. Mai in Berlin Abgeordnete nach Angaben eines Parlamentariers des Berliner Abgeordnetenhauses am Passieren von Polizeisperren gehindert worden seien.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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