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Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung begrüßt alle Maßnahmen, die zu einer stärkeren Evidenzbasierung und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung von alternativen Behandlungsmethoden beitragen. Wie es in ihrer Antwort (17/14377) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/14262) weiter heißt, würden Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten bewertet werden, soweit es um den Marktzugang von Arzneimitteln gehe.
Die Sozialdemokraten hatten in ihrer Kleinen Anfrage danach gefragt, in welchem Umfang die Anwendung komplementärmedizinischer Methoden in Deutschland stattfinde, in welche Richtung sich diese zukünftig entwickeln würden und ob bezüglich des Kenntnis- und Erfahrungsstandes zur Wirksamkeit der Komplementärmedizin Forschungsbedarf bestehe. Die Abgeordneten hatten zudem ins Feld geführt, dass derzeit davon ausgegangen werde, dass die Wirkung zahlreicher Methoden und Konzepte der Komplementärmedizin in erster Linie auf Placeboeffekten beruhe und deshalb nach dem wissenschaftlich gesicherten Nutzen als auch nach den möglichen Risiken gefragt.
Im Jahr 2012 hätten die Krankenkassen für Komplementärmedizin 98.105 Euro ausgegeben, listet die Bundesregierung auf. Im Jahr 2008 seien es hingegen lediglich 50.927 Euro gewesen. Grundsätzlich habe die Bundesregierung für die Forschungsförderung im Bereich der Komplementärmedizin kein gesondertes Budget eingestellt. Entsprechende Forschungsvorhaben könnten grundsätzlich gleichberechtigt neben anderen wissenschaftlichen Ansätzen im Rahmen des „Normalverfahrens“ der von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie der Fördermaßnahmen des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung beantragt werden.
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