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Berlin: (hib/AHE) Die Rolle des in Deutschland stationierten „United States African Command“ (Africom) bei gezielten Tötungen des US-Militärs in Afrika thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/14047). Sollten von „deutschem Staatsgebiet aus gezielte Tötungen im Ausland vorbereitet und durchgeführt oder unterstützt werden“, wäre davon auch die Bundesregierung betroffen, argumentieren die Abgeordneten. Neben einem Verstoß gegen das Völkerrecht würde in diesem Falle auch das Grundgesetz missachtet.
Konkret verlangt die Linksfraktion unter anderem Auskunft, ob und mit welchen Aufgaben „Verbindungsoffiziere und/oder andere deutsche Soldaten“ im Africom-Hauptquartier in Stuttgart eingesetzt sind. Außerdem soll die Bundesregierung mitteilen, ob Verbindungsoffiziere beziehungsweise andere Bundeswehrsoldaten in anderer Verwendung im Rahmen ihres Auftrags mit dem Einsatz bewaffneter Drohnen durch US-Streitkräfte befasst waren. Die Abgeordneten fragen zudem, ob und wie die Bundesregierung ausschließen könne, „dass im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und den US-Streitkräften Informationen an die US-Streitkräfte weitergegeben wurden, die in die Zielauswahl, Planung und Durchführung von gezielten Tötungen in Afrika eingeflossen sind“.
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