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Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Umsetzung des Prostitutionsgesetzes aus dem Jahr 2002. In einer Kleinen Anfrage (17/14392) will sie unter anderem wissen, ob bei den Finanzämtern eine Berufskennziffer eingerichtet wurde, um festzustellen, welche Steuereinahmen von Bordellbetrieben und von selbständigen Prostituierten erzielt wurden. Zudem erkundigt sie sich danach, ob sich das Prostitutionsgesetz durch weitere Gesetzesänderungen im Gaststätten- und Gewerberecht und im Bau- und Baunutzungsrecht niedergeschlagen hat.
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