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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plädiert dafür, das bestehende unterschiedliche Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland bis auf weiteres beizubehalten. In ihrer Antwort (17/14393) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14296) schreibt sie dazu: „Die geltende Regelung ist fein austariert und berücksichtigt die unterschiedliche Lage in beiden Rechtskreisen. Das unterschiedliche Rentensystem bietet nach wie vor Vorteile, denn die Löhne sind immer noch unterschiedlich hoch und den Versicherten bleibt der Vorteil der Hochwertung ihrer Entgelte auf Westniveau erhalten.“ Da die Renten den Löhnen folgten, haben Versicherte und Rentner im Osten somit die Chance, von einer weiteren Lohnangleichung zu profitieren. Eine bezahl- und verantwortbare Änderung dieses Verfahrens sei momentan nicht absehbar, schreibt die Regierung weiter.
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