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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hält die rechtlichen Vorgaben für die Planung von Flugrouten derzeit für ausreichend. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (17/14419) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14346). Einen festen, abschließenden Katalog könne es nicht geben, weil sich je nach Einzelfall ganz unterschiedliche Anforderungen an die Festlegung von Flugrouten ergeben würden, heißt es weiter.
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