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Berlin: (hib/AS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchten zusätzliche Informationen über das Notkühlsystem des Atomkraftwerks Gundremmingen. In einer Nachfrage (17/14511) auf eine bereits erfolgte Antwort der Bundesregierung (17/14454) erkundigen sich die Abgeordneten danach, warum die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) trotz des Umstandes, dass der erste Notkühlstrang nicht gegen ein Bemessungserdbeben ausgelegt wurde, keine sicherheitstechnischen Bedenken gegen die Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Gundremmingen B und C geltend gemacht hat. Außerdem wird die Bundesregierung gefragt, ob sie bestätigen könne, das zum Zeitpunkt der Genehmigungen von Gundremmingen B und C Flugzeugabstürze und Druckwellen als „extrem unwahrscheinliche Ereignisse“ eingestuft wurden, nicht aber ein Ereignis wie ein Sicherheitserdbeben. Die Bundesregierung hatte bereits zuvor in vier verschiedenen Antworten (17/11947,17/13364,17/14340,17/14454) zu den Sicherheitsbedingungen in Gundremmingen Stellung bezogen.
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