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Berlin: (hib/STO) Die „Kooperation von Behörden im Bereich der inneren Sicherheit“ ist Thema der Antwort der Bundesregierung (17/14830) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14766). Wie die Bundesregierung darin erläutert, handelt es sich bei den fünf von ihr gegründeten Zentren – dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), dem Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), dem Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ), dem Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration (GASIM) und dem Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (CYBER-AZ) – um behördenübergreifende Kooperationsplattformen. Sie verfolgten das Ziel, „eine vertrauensvollere, engere und verstetigte Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden auf der Grundlage eines optimierten Informationsflusses zu gewährleisten“.
Das Prinzip der funktionalen, organisatorischen und kompetenziellen Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten werde durch die Zusammenarbeit in den Zentren nicht infrage gestellt, schreibt die Regierung weiter. Es finde keine „Verschmelzung und Vermischung von Aufgaben und Befugnissen statt“, sondern eine „auf der Grundlage geltender gesetzlicher Bestimmungen nach dem Trennungsgebot zulässige Kooperation von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden insbesondere im Wege eines vertieften Informationsaustausches“.
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