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Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will der Verordnung des Europäischen Rates für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zustimmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierung (18/13) sieht deshalb vor, den deutschen Vertreter im Rat zu ermächtigen, der Verordnung zuzustimmen. Gemäß Artikel 23 Absatz 1 Grundgesetz muss eine solche Zustimmung vom Bundestag per Gesetz beschlossen werden. Im Rahmen des bisherigen Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ werden nach Angaben der Regierung Kommunen, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Stiftungen, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Organisationen gefördert, die mit ihren Aktivitäten zur Stärkung einer aktiven europäischen Bürgerschaft beitragen. Inhaltliche Schwerpunkte des neuen Programmzeitraums von 2014 bis 2020 sollen die Themen „Europäisches Geschichtsbewusstsein“ und „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“ sein. Das Programm soll aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union finanziert werden. Der Anteil Deutschlands am EU-Budget liegt derzeit bei rund 20 Prozent.
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