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Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf (18/184) „zur Sicherung der Oppositionsrechte in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages“ vorgelegt. Wie die Fraktion darin schreibt, ist im deutschen parlamentarischen System „die Kontrolle der Regierungsmacht im Kern ,nur der Opposition überlassen‘“. Die Geschäftsordnung des Parlaments und zahlreiche gesetzliche Regelungen seien dabei nicht auf eine Situation ausgerichtet, in der die Koalitionsfraktionen über mehr als zwei Drittel der Bundestagssitze verfügen. Zahlreiche Kontrollrechte drohten ihre Wirksamkeit zu verlieren, „weil die gegenwärtige Große Koalition über eine solche übergroße Mehrheit verfügt“. Das Ziel, die deutsche Demokratie funktionsfähig zu erhalten, erfordere daher Rechtsänderungen.
Der Gesetzentwurf beseitige „die Probleme, soweit sie durch Gesetzesänderungen zu lösen sind“, heißt es in der Vorlage weiter. Grundprinzip sei dabei, „dass die jeweilige Rechtsposition den beiden Oppositionsfraktionen des 18. Deutschen Bundestages zur gemeinsamen Ausübung zur Verfügung gestellt wird“. Die Gültigkeit der Regelung werde dabei grundsätzlich auf die laufende Legislaturperiode beschränkt, „da nicht damit zu rechnen ist, dass die gegenwärtige Ausnahmekonstellation in Zukunft häufiger auftritt“.
„Keine Lösung für das dargestellte Problem“ kann der Vorlage zufolge „eine schlichte Beteuerung der Koalitionsfraktionen – etwa in einem Bundestagsantrag – sein, ihre überaus starke Rechtsposition gegenüber der Opposition wohlwollend und zurückhaltend auszuüben“. Wer eine wirksame Opposition für notwendig halte, dürfe sie nicht vom Wohlwollen im Einzelfall abhängig machen.
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