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Berlin: (hib/PK) Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) hat sich nach Ansicht der Bundesregierung bewährt. Damit sei eine Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von Medikamenten geschaffen worden, teilte die geschäftsführende Regierung in ihrer Antwort (18/188) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/120) mit.
Seit dem 1. Januar 2011 muss dem Gesetz zufolge für jedes Arzneimittel, das in Deutschland neu auf den Markt kommt, der Zusatznutzen im Vergleich zur bisherigen Standardtherapie nachgewiesen werden. Auf dieser Basis vereinbart dann der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit dem Hersteller einen Erstattungsbetrag sowie Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit der Verordnung.
Mit der Nutzenbewertung werde den Ärzten die Verordnung erleichtert. Ärzte seien aber in jedem Fall verpflichtet, eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten unter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, heißt es in der Antwort weiter, in der im Übrigen auf die künftigen Entscheidungen der neuen Bundesregierung verwiesen wird. Auf dem deutschen Markt verfügbar sind den Angaben zufolge derzeit patentgeschützte Arzneimittel mit insgesamt 243 Einzelwirkstoffen. Für 44 dieser Wirkstoffe habe es eine Nutzenbewertung gegeben.
Eine Auflistung aus den vergangenen zehn Jahren zeigt, dass bis zur Einführung des AMNOG die Arzneimittelausgaben stetig gestiegen sind. Lagen die Ausgaben 2003 noch bei 23,399 Milliarden Euro, waren es 2010 bereits 30,180 Milliarden Euro. 2011 gingen die Ausgaben dann auf 28,984 Milliarden Euro zurück. Die noch unvollständigen Daten für 2013 deuteten auf eine „deutliche Ausgabenbeschleunigung“ hin. Die insgesamt „günstigere Entwicklung“ der Arzneimittelausgaben in der GKV sei auf die vereinbarten Rabatte zurückzuführen.
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