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Berlin: (hib/HLE) Die Betreiber von EEG-Stromerzeugungsanlagen haben von 2002 bis Ende 2013 Vergütungsausschüttungen von zusammengerechnet 120,4 Milliarden Euro enthalten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/242) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/165) zu den Folgen des Erneuerbare Energien-Gesetzes hervor. Zugleich stieg in diesem Zeitraum die Stromerzeugung aus erneubaren Energiequellen stark an. Betrug die Stromeinspeisung über das EEG 2002 noch knapp 25 Millionen Megawattstunden, so waren es 2013 132,4 Millionen.
Außerdem stieg die Zahl der von Vergünstigungen bei den Stromkosten profitierenden Unternehmen seit 2005 stark an. Waren es damals 297 Unternehmen, so wurden im vergangenen Jahr 1.720 gezählt. Die begünstigte Strommenge stieg von rund 63,5 Gigawattstunden auf 96,2 Gigawattstunden. Wie die Regierung schreibt, wären die Mehreinnahmen auf dem EEG-Konto bei einer Abschaffung der Vergünstigungen nur vorübergehender Natur: „Denn bei einer Abschaffung der Besonderen Ausgleichsregelung entstünden der deutschen stromintensiven Industrie erhebliche Wettbewerbsnachteile, wodurch die Produktion in Deutschland zurückginge und somit auch ihr Beitrag zur Zahlung der EEG-Differenzkosten.“
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