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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die gezielte Verwendung von Buchstaben- und Ziffernkombinationen durch Rechtsextremisten auf Fahrzeugkennzeichen. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (18/685) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/523) zu sittenwidrigen Kfz-Kennzeichen.
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung bestimme, dass die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer nicht gegen die Sitten verstoßen dürfe, heißt es weiter. Diese Bestimmung sei für die Zulassungsbehörden bindend.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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