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Berlin: (hib/KOS) Die von der Bundesregierungen geplanten Neuregelungen bei Konzerninsolvenzen sind am Mittwoch kommender Woche Thema einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Dabei soll unter anderem
beleuchtet werden, wie die Interessen von Gläubigern bei komplizierten Konzerninsolvenzen besser gewahrt werden können und wie sich die bislang aufgesplitteten und schwerfällig organisierten Insolvenzverfahren im Fall von Pleiten bei Unternehmen mit diversen Tochtergesellschaften effektiver managen lassen. Außerdem sollen sich die sieben geladenen Sachverständigen zu Plänen äußern, für die Abwicklung von Insolvenzverfahren bei verschachtelten Konzernen einen einheitlichen Gerichtsstand zu benennen und einen Einheitsverwalter zu berufen. Auch die Frage, ob die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Gewerkschaften als Vertretern der Belegschaften bei solchen Pleiten gestärkt werden sollen, soll diskutiert werden.
Im Kern geht es der Bundesregierung bei ihrem Gesetzentwurf „ zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen“ (18/407) darum, die Chancen der Gläubiger zu erhöhen, zu ihrem Geld zu kommen. Schließlich ist es der wesentliche Zweck eines Insolvenzverfahrens, die verbliebenen Vermögensbestände einer Firma zugunsten der Gläubiger zu verwerten. Allerdings gilt die bisherige Abwicklung von Pleiten größerer Unternehmen mit mehreren Tochtergesellschaften als ineffizient, weshalb es zu kostenintensiven Reibungsverlusten und Blockaden sowie zu teuren Gerichtsverfahren über Rechtsstreitigkeiten kommen kann – was letztlich zu Lasten der Gläubiger geht. Denn ob es sich um einen eigenständigen Betrieb oder um eine Firma als Teil eines Unternehmensverbunds handelt: Bisher ist vorgeschrieben, dass auch im Rahmen eines Konzerns für jeden Betrieb ein eigenes Insolvenzverfahren zu eröffnen ist – samt der Bestellung eines eigenen Insolvenzverwalters. Vor diesem Hintergrund spricht der Gesetzentwurf von der Gefahr „suboptimaler Verwertungsergebnisse“ bei den verbliebenen Vermögensbeständen.
Nach den Plänen der Regierung soll sich ein Fall wie die Pleite der Baumarktkette Praktiker, der die Probleme in jüngerer Zeit beispielhaft illustriert hat, nicht wiederholen. Die Insolvenzverfahren zu den Tochterunternehmen der Heimwerkerkette werden in Hamburg abgewickelt, das Verfahren zur Konzernobergesellschaft von Praktiker wird hingegen in Saarbrücken bearbeitet. Neben verschiedenen Gerichtsinstanzen sind auch diverse Insolvenzverwalter mit dieser Pleite befasst.
Abhilfe schaffen möchte die Regierung mit der Benennung eines allein zuständigen Gerichtsstands und mit der Berufung nur eines Verwalters für alle insolventen Betriebsteile bei Konzerninsolvenzen. Indes soll eine solche Bündelung aller Insolvenzverfahren nicht verpflichtend vorgeschrieben werden. Über entsprechende rechtliche Regelungen will die Gesetzesvorlage vielmehr die Möglichkeit schaffen, den Weg einer einheitlichen Abwicklung von Konzernpleiten zu gehen.
Gelingt dies nicht und kommt es doch zu mehreren Insolvenzverfahren mit diversen Verwaltern bei verschiedenen Justizinstanzen, so sollen die beteiligten Gerichte und Verwalter künftig enger zusammenarbeiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, „Koordinationsverfahren“ einzuleiten. Nach diesem Modell wird im Rahmen einer Konzerninsolvenz aus dem Kreis der beteiligten Verwalter einer als „Koordinationsverwalter“ benannt, der mit der Abstimmung zwischen den einzelnen Insolvenzverfahren beauftragt wird.
Die Anhörung beginnt am 2. April um 14 Uhr im Raum 4.300 des Paul-Löbe-Hauses.
Zu den geladenen Sachverständigen gehören Frank Frind (Amtsgericht Hamburg), Günter Kahlert (Rechtsanwalt und Steuerberater), Christoph Niering (Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.), Klaus Pannen (Deutscher Anwaltverein),
Manja Schreiner (Zentralverband des Deutschen Handwerks), Nils G. Weiland (Rechtsanwalt) sowie Andrej Wroblewski (IG Metall).
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses anmelden (Tel: 030-22732430, Fax: 030-22736081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de).
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