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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die Möglichkeit zu Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten verteidigt. Sie sei der Auffassung, „dass sich die Regelungen für Investor-Staat-Schiedsverfahren in ihren bilateralen Investitionsförder- und -schutzverträgen mit Entwicklungs- und Schwellenländern bewährt haben“, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1120) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/919). Die Regelungen hätten Investoren in Ländern mit rechtsstaatlichen Defiziten in ihrer Rechtsordnung oder ihrem Rechtsschutz die Möglichkeit gegeben, diskriminierende oder willkürliche staatliche Beeinträchtigungen ihrer Investitionen auf völkerrechtlicher Basis abzuwehren. Entwicklungs- und Schwellenländer hätten ihrerseits die Bundesrepublik Deutschland um den Abschluss eines Investitionsförder- und -schutzvertrags gebeten, um ihr Land attraktiver für ausländische Investoren zu machen. Über die Notwendigkeit und Ausgestaltung der Investitionsschutzverträge sei jeweils im Einzelfall entschieden worden, teilt die Bundesregierung weiter mit. Zur Frage nach der Haltung der Bundesregierung zu entsprechenden Regelungen im geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen heißt es in der Antwort: „Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, hat mit ihrer Antwort die Haltung der Bundesregierung bestätigt, dass spezielle Investitionsschutzvorschriften in einem Abkommen zwischen den USA und der EU nicht erforderlich sind, da US- und deutsche Investoren hinreichenden Rechtsschutz vor nationalen Gerichten haben.“Zu den beiden vom Vattenfall-Konzern gegen Deutschland angestrengten Schiedsverfahren heißt es, das Verfahren Vattenfall I sei durch einen Vergleich einvernehmlich beigelegt worden. Das Verfahren Vattenfall II sei noch anhängig.
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