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Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine strukturelle oder strategisch angelegte Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern von Rockerclubs und der rechtsextremistischen Szene vor. In ihrer Antwort (18/1185) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/964) schreibt die Regierung weiter, es gebe zwar auch öffentlich dokumentierte gemeinsame Aktivitäten, doch beschränkten sich diese in der Regel auf die Veranstaltung von Konzerten in Rockerclubs. Soweit Rechtsextremisten auch Mitglied in Rockerclubs geworden seien, gingen ihre politischen Aktivitäten nach einem Eintritt häufig stark zurück, was teilweise auch auf die Ablehnung einiger Clubs in Bezug auf rechtsextremistisches Engagement ihrer Mitglieder zurückzuführen sei.Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder tauschen sich laut Antwort auch im Rahmen des Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus/-terrorismus (GAR) und in den Fachgremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) zu dem Thema aus. Im Ergebnis stellten die Sicherheitsbehörden fest, dass einzelne Personen aus beiden Szenen in Einzelfällen kooperieren. Dies gelte insbesondere im wirtschaftlichen beziehungsweise geschäftlichen Bereich.
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