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Berlin: (hib/STO) Zwischen der Europäischen Union und den USA existieren zur Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt drei Abkommen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/934) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/695) hervorgeht, handelt es sich dabei neben einem Abkommen „über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen“ unter anderem um das sogenannte „SWIFT-Abkommen“ über die „Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten von Amerika für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus“. Als drittes Programm nennt die Bundesregierung in der Vorlage das „PNR-Abkommen“ über die „Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlungen durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security“.
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