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Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht eine „bedenkliche“ Tendenz einer Reihe von Mitgliedstaaten des Europarates, „bei ihrer Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen zur Umsetzung von Europarats-Standards bei Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie nachzulassen“. wie es in dem als Unterrichtung vorliegendem Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates“ in der ersten Jahreshälfte 2013 weiter heißt (18/1046), zeige dies etwa die Ablehnung einer Entschließung zur „Lage von politischen Gefangenen in Aserbaidschan“ auf Basis des Berichts des Bundestagsabgeordneten und damaligen Mitglieds der Parlamentarischen Versammlung (PV) des Europarates, Christoph Strässer (SPD). Dieser habe den Bericht ohne Besuch des Landes verfassen müssen, nachdem ihm „ein Einreisevisum hartnäckig verweigert wurde“. Die Berichtsablehnung in der PV markiert „unter zweifelhaften Begleitumständen“ das Ende einer dreijährigen Auseinandersetzung um die mit dem Eintritt in den Europarat eingegangene Verpflichtung Aserbaidschans, alle politischen Gefangenen freizulassen, schreibt die Bundesregierung.
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