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Berlin: (hib/JBB) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (18/1117) bei der Bundesregierung, welche Lehren diese 20 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda aus dem damaligen Fehlen einer zivilen Krisenpräventionen gezogen hat. Der Völkermord in dem afrikanischen Land begann laut der Fraktion nicht erst 1994, sondern sei der Höhepunkt einer Eskalation von Menschenrechtsverbrechen gewesen, die schon mehrere Jahre zuvor ihren Anfang genommen hätten. Trotzdem habe aber die internationale Gemeinschaft unzureichend auf den sich abzeichnenden Völkermord reagiert.
Explizit will die Fraktion wissen, wie die Bundesregierung die Kapazitäten der Vereinten Nationen beurteilt, sich anbahnende Menschenrechtsverbrechen frühzeitig zu erkennen, einzuordnen und zu bewerten. Die Bundesregierung soll zudem mitteilen, für welche Krisenarten und geografischen Konfliktregionen sie die stärksten Defizite erkennt. Außerdem fragen die Abgeordneten, welche anderen internationalen Akteure dazu geeignet sind, Menschenrechtsverbrechen frühzeitig zu erkennen. Weiterhin fragt die Fraktion, welche Regionen oder Länder derzeit besonders aufmerksam beobachtet und in welchen Länder die Gefahr eines Massenverbrechens gegen die Zivilbevölkerung als „hoch“ oder „sehr hoch“ eingestuft werden. Zudem wollen die Fragesteller wissen, bei welcher administrativen Funktionseinheit die erhobenen Informationen und Warnungen zusammenlaufen und ausgewertet werden und wer über die Vollmacht verfügt, formal einen Krisenfall festzustellen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
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