Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai
Berlin: (hib/HLE) Mit dem Energieausweis für Gebäude sollen potenzielle Käufer, Pächter oder Leasingnehmer in die Lage versetzt werden, die energetische Qualität von Gebäuden in die Kauf- und Mietentscheidungen mit einzubeziehen. Gleichzeitig werde das Bewusstsein für die energetischen Eigenschaften von Gebäuden geschärft, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/1213) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1053). Belastbare Erkenntnisse über Energieausweise für Gebäude liegen noch nicht vor. Die Länder sollen dem Bund ihre Erfahrungen ab März 2017 berichten.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Julian Burgert, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein