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Berlin: (hib/KOS) Eine Begrenzung der zu hohen Dispositions- und Überziehungszinsen auf ein „vertretbares“ Niveau per Gesetz fordern die Grünen, da sich entsprechende Selbstverpflichtungen der Banken und Mahnungen an die Adresse der Kreditinstitute als wirkungslos erwiesen hätten. In einem Antrag (18/1342) wirft die Fraktion den Banken eine „Abzocke“ der Verbraucher vor. Bei einer Überschreitung des Kontos in einem vom Geldinstitut erlaubten Rahmen (Dispokredit) würden die Zinsen im Schnitt bei 11,3 Prozent liegen. Die Zinsen, die bei der Inanspruchnahme eines Kontos über den geduldeten Rahmen hinaus fällig werden (Überziehungszinsen), würden bis zu 22,5 Prozent reichen, kritisiert die Oppositionspartei. Angesichts des historisch niedrigen Leitzinses der Europäischen Zentralbank von derzeit 0,25 Prozent seien diese hohen Zinssätze „nicht akzeptabel“. Seit einigen Jahren sei zu beobachten, „dass einige Banken Dispo- und Überziehungszinsen in nicht nachvollziehbarer Höhe berechnen“, heißt es in dem Antrag. In jüngster Zeit hätten vereinzelt Kreditinstitute ihren Dispozins deutlich gesenkt sowie die Trennung zwischen Dispo- und Überziehungszins aufgehoben. Dies zeige, dass ein solcher Schritt die Banken nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringe. Die Grünen plädieren dafür, Dispo- und Überziehungszinsen auf ein Niveau zu begrenzen, das einerseits dem Verbraucherschutz Rechnung trage und andererseits die Refinanzierungs- und Risikokosten der Banken berücksichtige. Aus Sicht der Fraktion reichen die von der Koalition geplanten Maßnahmen nicht aus. Nach dem Konzept von Union und SPD müsse ein Geldinstitut einen Kunden im Falle der Inanspruchnahme eines Dispokredits warnen, auch solle die Bank zur Beratung eines Kunden verpflichtet werden, dessen Konto sich über längere Zeit im Soll befinde. Auf diese Weise werde das Problem überzogener Dispo- und Überziehungszinsen nicht gelöst, kritisieren die Grünen. Die Verbraucher würden nicht vor hohen Kosten geschützt.
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