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Berlin: (hib/KOS) Die Regierung lehnt die Forderung des Bundesrats ab, einzelne Branchen wie etwa den Automobilsektor von der Verpflichtung auszunehmen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fristen bei der Bezahlung von Auftragnehmern auf 30 Tage zu begrenzen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/1576) hervor. Die Regierung hat einen Gesetzentwurf zur „Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ (18/1309) vorgelegt, der die Zahlungsmoral verbessern soll und staatlichen wie privaten Auftraggebern auferlegen will, Rechnungen von Firmen schneller zu begleichen, die als Auftragnehmer Leistungen erbracht haben. Zu dem von der Regierung vorgesehenen Maßnahmenbündel, das dieses Ziel erreichen soll, gehört auch die Regelung, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Zahlungsaufschub von über einem Monat mehr vorsehen dürfen.
In einer Stellungnahme kritisiert die Länderkammer, dass die Bundesrepublik damit die Vorgaben einer entsprechenden EU-Richtlinie verschärfe und über eine „Eins-zu-Eins-Umsetzung“ hinausgehe. In der deutschen Regelung sieht der Bundesrat einen Wettbewerbsnachteil beispielsweise für die hiesige Automobilindustrie, wenn diese Rechnungen rascher bezahlen müsse als Konkurrenten im EU-Ausland. Aus Sicht der Regierung sind branchenspezifische Ausnahmen jedoch „weder erforderlich noch sachgerecht“. Der Gesetzentwurf erlaube in besonderen Fällen bereits längere Zahlungsfristen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nämlich dann, wenn „besondere Gründe“ einen Zahlungsaufschub über 30 Tage hinaus als angemessen rechtfertigten. „Eine Notwendigkeit, darüber hinausgehend einzelne Branchen von der Anwendung der Vorschrift auszunehmen, ist nicht erkennbar“, schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme zum Vorstoß der Länderkammer.
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