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Berlin: (hib/JOH) Die Durchfuhr von Walfleisch im Handel zwischen Island, Norwegen und Japan durch Deutschland folgt international geltenden Standardverfahren und bedeutet keine Billigung des Walfangs und –konsums dieser Länder. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (18/1559) auf eine Kleine Anfrage (18/1397) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gleichwohl betont die Bundesregierung, dass sie die die Problematik auf EU-Ebene eingebracht und eine Konsultation mit anderen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission angeregt habe. Die Niederlande und Belgien hätten bereits erklärt, den Weg einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Häfen zu favorisieren; nationale Transitbeschränkungen lehnten sie ab. Andere Mitgliedstaaten hätten sich nicht geäußert. Die Europäische Kommission habe sich trotz mehrfacher Nachfragen bisher nicht abschließend positioniert.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie sich international gegen den kommerziellen Walfang und den Handel mit Walfleisch einsetze und auf eine umfassende Anerkennung der Regeln der Internationalen Walfangkommission (IWC) und des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) durch alle betreffenden Länder dränge. Die Einfuhr und Vermarktung von Walfleisch sei in den EU-Mitgliedstaaten verboten, die Durchfuhr unter bestimmten Voraussetzungen jedoch zulässig.
Weiter heißt es in der Antwort, durch ein Transitverbot könne der Handel mit Walfleisch nicht komplett verhindert werden. In der Vergangenheit sei Walfleisch zum Transport von Island und Norwegen nach Japan in europäischen Häfen auf größere Schiffe umgeschlagen worden. Dabei hätten diese Schiffe vor ihrer Fahrt nach Japan mehrere europäische Häfen, darunter Hamburg, passiert. Zuletzt habe allerdings der isländische Exporteur Transportwege ohne Nutzung europäischer Häfen gewählt.
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