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Berlin: (hib/HLE) Analog zum Atomausstiegsgesetz soll mit einem Kohleausstiegsgesetz die Energiewende abgesichert und die ungebremste Kohleverstromung beendet werden. „Schließlich ist ein weitgehend regeneratives Energiesystem mit einem dauerhaft hohen Sockel an inflexiblen Kohlekraftwerken – insbesondere Braunkohlekraftwerken – unvereinbar“, heißt es in einem Antrag der Fraktion die Linke (18/1673). Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem der Neubau von Kohlekraftwerken und der Neuaufschluss von Tagebauen untersagt wird. Spätestens im Jahr 2040 soll der letzte Kohlekraftwerksblock in Deutschland stillgelegt werden. Der EU-Emissionshandel habe als Klimaschutzinstrument versagt, heißt es in dem Antrag weiter.
Bereits ab 2015 soll die Menge des in Kohlekraftwerken maximal erzeugten Stroms jährlich begrenzt und stetig reduziert werden, fordert die Fraktion. Für bestehende Kraftwerksblöcke sollen Reststrommengen festgelegt werden. In der Begründung des Antrages heißt es, die Verstromung der klimaschädlichen Kohle in der Bundesrepublik steige seit 2010 wieder an. Damit drohe sich die ohnehin existierende Lücke zur Erfüllung des 40-Prozent-Minderungsziels für Treibhausgase bis 2020 gegenüber 1990 weiter zu vergrößern. So könne Deutschland keine Vorreiterrolle bei der notwendigen globalen Energiewende wahrnehmen. Dabei sei die Vorreiterrolle noch nie so wichtig wie heute gewesen: „Sie besteht insbesondere darin, nachzuweisen, dass ein Industriestaat technisch, ökonomisch und sozial in der Lage ist, sein Wirtschaftssystem zügig, das heißt spätestens bis zur Mitte dieses Jahrhunderts, auf ein vollständig regenerative Energiebasis zu stellen.“
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