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Berlin: (hib/STO) Um Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18 2117). Darin schreiben die Abgeordneten, dass für Beamte „derzeit faktisch keine echte Wahlfreiheit bei der Entscheidung über ihren Krankenversicherungsschutz“ existiere. Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssten anders als andere freiwillig in der GKV versicherte Arbeitnehmer den gesamten Krankenversicherungsbeitrag selbst tragen. Bund und Länder als Beihilfeträger übernähmen den „Arbeitgeberanteil“ dieses Personenkreises nicht.
Bei der Wahl des „für die GKV konstitutiven Sachleistungsprinzips übernimmt der Beihilfeträger somit keinerlei finanzielle Beteiligung an den Krankheitskosten“ der Beamten, heißt es in der Vorlage weiter. Wissen wollen die Abgeordneten, wie viele Bundesbeamte und – nach Kenntnis der Bundesregierung – Beamte der Länder derzeit in der GKV freiwillig versichert sind. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, dass Beamte in der GKV „durch die jetzige Ausgestaltung des Beihilfesystems des Bundes finanziell schlechter gestellt sind“ als die Beamtenschaft in der privaten Krankenversicherung.
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