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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes“ (18/2141) vorgelegt. Wie sie in der Vorlage zur Änderung des Mikrozensusgesetzes erläutert, werden der Mikrozensus und die durch eine EU-Verordnung vorgeschriebenen Stichprobenerhebungen über Arbeitskräfte gemeinsam vorgenommen. Eine bevorstehende Änderung dieser Verordnung sehe „insbesondere eine mehrmalige Befragung derselben Person innerhalb eines Jahres vor, die sogenannte unterjährige Befragung“. Zudem sollten Erhebungen vermehrt elektronisch durchgeführt werden, beispielsweise per Telefon oder Internet.
Auch bei anderen Haushaltserhebungen der EU seien umfangreiche Änderungen und weiter gehende Anforderungen absehbar, heißt es in der Vorlage. Daher sei beabsichtigt, „diesen Anforderungen mit einer übergreifenden Reform der Haushaltserhebungen zu begegnen“. Ziel sei die Schaffung eines Gesamtsystems, in das unter anderem der Mikrozensus, die „europäische Arbeitskräfteerhebung“ sowie die Gemeinschaftserhebungen über Einkommen und Lebensbedingungen und über die private Nutzung von Informationstechnologien integriert werden sollen.
Mit der „umfassenden Integration verschiedener Einzelerhebungen“ soll den Angaben zufolge einerseits der Mehraufwand, der insbesondere durch die unterjährige Befragung entsteht, künftig soweit wie möglich reduziert werden. Andererseits sollten die Bürger „durch Nutzung eines modular aufgebauten, kohärenten Systems der Haushaltsstatistiken weiter entlastet werden“.
Zur geplanten Änderung das Anfang 2014 in Kraft getretenen Bevölkerungsstatistikgesetzes schreibt die Bundesregierung, es habe sich bei der Vorbereitung seiner Umsetzung herausgestellt, „dass weitere Hilfsmerkmale erforderlich sind, um die Qualität der Statistik insbesondere im Hinblick auf die Einwohnerzahl und deren Fortschreibung zu sichern und zu verbessern“.
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