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Berlin: (hib/STO) Der Bundesnachrichtendienst (BND) handelt bei seiner Aufgabenerfüllung „im Einklang mit den bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften“. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2128) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1986). Darin führten die Fragesteller aus, dass der BND nach Auffassung führender deutscher Verfassungsrechtler bei seiner Auslandsaufklärung gegen das Grundgesetz verstoße, „weil diese Ausspähung der Telekommunikation ohne die erforderliche, hinreichend bestimmte und verhältnismäßige gesetzliche Ermächtigungsgrundlage“ erfolge.
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