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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die 1976 vom Bundeskabinett beschlossenen und 1979 bekräftigten Grundsätze für die Überprüfung der Verfassungstreue zu streichen oder zu überarbeiten. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/2152) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2028).
Wie die Regierung darin ausführt, war der Beschluss der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972 – der sogenannte Radikalen- oder Extremistenerlass – „durch den grundlegenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334) zur Treuepflicht im öffentlichen Dienst überholt gewesen. Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe das Bundeskabinett die Konsequenzen gezogen und am 19. Mai 1976 neue Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue beschlossen. Mit Beschluss vom 17. Januar 1979 seien diese Grundsätze bekräftigt worden. „Sie gelten bis heute fort“, heißt es in der Antwort weiter.
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