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Berlin: (hib/STO) Die Unabhängige Historikerkommission (UHK) zur Erforschung der Frühgeschichte des Bundesnachrichtendienstes (BND) von 1945 bis 1968 sichtet im Rahmen ihres Auftrages „umfangreich auch Aktenbestände des Bundeskanzleramtes und bezieht diese in ihre Tätigkeit ein“. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/2176) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1987) hervor. Darin hatte sich die Fraktion unter anderem danach erkundigt, ob es „jemals eine systematische wissenschaftliche Aufarbeitung der Rolle des Bundeskanzleramtes im Zusammenhang des Umgangs mit der NS-Vergangenheit“ gegeben hat.
Wie die Regierung dazu weiter ausführt, sind Rolle und Funktion des Kanzleramtes in zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen und Publikationen dargestellt worden. „Eine abgeschlossene systematische wissenschaftliche Aufarbeitung im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung nicht bekannt“, heißt es in der Antwort weiter.
Darin verweist die Regierung zudem darauf, dass der Bundesnachrichtendienst der von ihm im Jahr 2011 berufenen UHK vertraglich Zugang zu allen Akten des BND – einschließlich der Verschlusssachen – zugesagt habe, die den Untersuchungszeitraum betreffen. Zu dem Forschungsprojekt, in dem auch die Beziehungen des BND zum Bundeskanzleramt Berücksichtigung fänden, gehöre auch eine Untersuchung der in der Kleinen Anfrage angesprochenen NS-Thematik. Auch das Bundeskanzleramt habe der Kommission im Rahmen ihrer Arbeit Zugang zu allen vorhandenen Aktenbeständen gewährt, soweit diese Bezug zum BND aufweisen und Gegenstand des Forschungsauftrags sind. Die Kommission habe dies „bereits in großem Umfang in Anspruch genommen“.
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