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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will die Lkw-Maut ändern. Dazu hat sie den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/2444) vorgelegt.
Danach sollen die Mautsätze dem neuen Wegekostengutachten vom 25. März 2014 angepasst werden. Außerdem diene das Gesetz auch als Grundlage für eine eigene günstige Mautkategorie für die besonders schadstoffarmen EURO VI-Lkw, heißt es weiter. Zudem sollen die Kosten der Luftverschmutzung, die auf den Lkw-Verkehr zurückzuführen sind, in die Mautsätze eingerechnet werden.
Durch die neuen Mautsätze ergeben sich im Zeitraum 2015 bis 2017 Mindereinnahmen gegenüber dem Finanzplan von rund 460 Millionen Euro, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dabei seien die zu erwartenden zusätzlichen Einnahmen aus der teilweisen Anlastung der Luftverschmutzungskosten bereits berücksichtigt.
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