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Berlin: (hib/SCR) Rechtliche Aspekte sogenannter Legal Highs sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2439). Als „Legal Highs“ werden laut Vorbemerkung der Fragesteller neue psychoaktive Substanzen (NPS) bezeichnet, die nicht unter die Verbotsbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes fallen. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Juli 2014 reagiert, das eine Einordnung psychotroper Substanzen als Arzneimittel – und damit als Gegenstand der Zulassungsverfahren und Bestimmung des Arzneimittelgesetzes – für nicht rechtens erklärt hatte. Zudem interessieren sich die Fragesteller für die Erkenntnisse der Bundesregierung zu Formen, Wirkungsweisen und gesundheitlichen Folgen der NPS sowie Strategien der Bundesregierung im Umgang mit den Substanzen.
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