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Berlin: (hib/JBB) Dispositions- und Überziehungskredite<span> </span>stehen im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz<span> </span>am<span> </span>Mittwoch, 24.<span> </span>September 2014. Die Anhörung findet im Saal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses statt und beginnt um 11:30 Uhr. Sieben Sachverständige werden zu Anträgen der Fraktionen Die Linke (18/807) und Bündnis 90/Die Grünen (18/1342) zur Begrenzung und Vereinheitlichung des Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite Stellung beziehen.
Von einem „Dispokredit“ spricht man, wenn ein Konto in dem mit der Bank vereinbarten erlaubten Rahmen ins Minus gerät, von einem „Überziehungskredit“, wenn ein Konto in einem „geduldeten Rahmen“ überzogen wird. Nach dem Willen der Linken sollen die Zinsen für eingeräumte Dispositionskredite sowie für geduldete Überziehungskredite künftig höchstens fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen dürfen. Die Grünen wiederum fordern die Senkung der Zinsen auf ein „vertretbares Niveau“, das einerseits dem Verbraucherschutz Rechnung trägt und andererseits die Refinanzierungs- und Risikokosten der Bank berücksichtigt.
Die Sachverständigen sind: Markus Artz von der Universität Bielefeld, Gerhard Hofmann von „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ (DK) und dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR), Dean Martinovic, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christoph Kaserer von der Technischen Universität München, Frank-Christian Pauli, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv), Martin Schmidberger von der ING-DiBa AG und Pamela Wellmann von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV).
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum per E-Mail (rechtsausschuss@bundestag.de) beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz anzumelden.
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