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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen“ (18/2587) vorgelegt. Wie die Regierung dazu ausführt, ist es Ziel des Vertrages, der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (WGRK), die Niederlassung als Organisation und die Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch ihre Mitarbeiter in Deutschland zu erleichtern. In diesem Rahmen sollen der WGRK laut Vorlage vertraglich bestimmte Sonderrechte bei der Einreise und dem Aufenthalt ihrer ausländischen Mitarbeiter und Gäste eingeräumt werden, insbesondere im Bereich des Aufenthaltsrechts und des Zugangs zur gesetzlichen Krankenversicherung. Durch den Gesetzentwurf, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, „um den vertraglich zugesagten Sonderrechten innerstaatlich zur Geltung zu verhelfen“.
Wie aus der Begründung hervorgeht, ist die WGRK eine internationale Dachorganisation von derzeit 229 reformierten, presbyterianischen und kongregationalistischen sowie unierten Kirchen in 108 Staaten, denen rund 80 Millionen Christen weltweit angehören. Das Exekutivkomitee der WGRK hatte den Angaben zufolge im November 2012 entschieden, seinen Sitz von Genf nach Hannover zu verlegen. „Die Bundesrepublik Deutschland begrüßt ausdrücklich die Ansiedlung der WGRK in Hannover, das sich dadurch immer mehr zu einem protestantischen Zentrum in Deutschland und Europa entwickeln wird“, heißt es in der Vorlage weiter.
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