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Berlin: (hib/STO) Vor dem Hintergrund der rechtsterroristischen Ereignisse im Jahr 1980 ist im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 1981 erstmals ein Referat eingerichtet worden, das sich neben dem sonstigen gewaltbereiten Rechtsextremismus mit der Beobachtung des rechtsextremistischen Terrorismus befasst hat. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/2544) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2434) hervor. Wie die Regierung darin ausführt, ereignete sich am 26. September 1980 das sogenannte Oktoberfest-Attentat mit 13 Toten und 211 zum Teil Schwerverletzten als die bis dato schwerste rechtsterroristische Tat. Weiterhin seien im Sommer 1980 mehrere Brandanschläge – zum Teil mit Todesopfern – durch Angehörige der rechtsterroristischen „Deutschen Aktionsgruppen“ verübt worden. Wie es in der Antwort weiter heißt, war der Bereich des Rechtsextremismus seit 1981 „durchgehend in die für die Bekämpfung des Rechtsextremismus beziehungsweise Rechtsterrorismus zuständige Abteilung 2 des BfV eingebunden“.
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