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Berlin: (hib/JBB) Bildungseinrichtungen sollen ihren Studenten und Schülern urheberrechtlich geschützte Werke zukünftig unbefristet zugänglich machen können. Das geht aus einem Gesetzesentwurf (18/2602) der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hervor. Eine solche Regelung, die es einem abgegrenzten Personenkreis erlaubt, „kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften“ für Bildungs- und Forschungszwecke einem abgegrenzten Personenkreis zur Verfügung zu stellen, beispielsweise eingescannt im Intranet der Universität, gibt es bereits seit 2003. Sie war bisher nur zeitlich befristet und wurde mehrmals verlängert, um die Auswirkungen auf die wissenschaftlichen Verleger zu überprüfen, und um ein Verfahren zwischen den Bundesländern und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) über den Abschluss eines Gesamtvertrages abzuwarten. Nun soll die Regelung entfristet werden.
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