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Berlin: (hib/HLE) Um die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2569). Die Abgeordneten erkundigen sich nach dem Aufkommen aus der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und wollen wissen, wie sich diese Einnahmen nach alter Rechtslage vor Einführung der Abgeltungsteuer entwickelt hätten. Die Bundesregierung soll auch angeben, warum sie an der Abgeltungsteuer und der damit verbundenen, im Vergleich zu anderen Einkunftsarten ungleichen Behandlung von Einkommen aus Kapitalvermögen festhält. Ob sie die Auffassung teilt, dass die Abgeltungsteuer mit der Umsetzung des grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausches zu Finanzkonten als verbindlicher internationaler Standard ihre wesentliche Rechtfertigungsgrundlage verliert, wird die Regierung gefragt.
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