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Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine „Anerkennung der an den ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen begangenen Verbrechen als nationalsozialistisches Unrecht“ sowie auf eine „Gewährung eines symbolischen finanziellen Anerkennungsbetrages für diese Opfergruppe“. In einem Antrag (18/2694) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, den überlebenden sowjetischen Kriegsgefangenen einmalig einen „individuellen Anerkennungsbetrag für das erlittene NS-Unrecht in Höhe von 2.500 Euro im Rahmen einer eigenständigen außergesetzlichen Regelung zu verschaffen“. Die dafür erforderlichen Mittel soll die Regierung nach dem Willen der Grünen-Fraktion im Bundeshaushalt bereitstellen.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen könnten für humanitäre Hilfen zugunsten von bedürftigen NS-Opfern eingesetzt werden, heißt es in der Vorlage weiter. Danach soll die Bundesregierung zudem Vorschläge „für eine Intensivierung der Erinnerungskultur an das Leidensschicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen und anderer slawischer NS-Opfer“ unterbreiten und die „weitere Förderung von Gedenkstätten, die sich mit den Verfolgungsschicksalen beschäftigen, in der Gedenkstättenkonzeption des Bundes“ sicherstellen.
Der Bundestag soll dem Antrag zufolge „das schwere Unrecht, das an den sowjetischen Kriegsgefangenen begangen wurde, ausdrücklich als nationalsozialistisches Unrecht“ anerkennen. Wie die Fraktion schreibt, zählen die sowjetischen Kriegsgefangenen „zu einer der größten Opfergruppen nationalsozialistischer Verbrechen im Zweiten Weltkrieg“. Bis 1945 seien in deutschen Gewahrsam von insgesamt 4,5 bis sechs Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen mehr als 60 Prozent gestorben. Die Ursache für den Tod so vieler Menschen seien nicht die „allgemeinen Kriegsumstände“ oder die mangelnde Versorgung gewesen. Vielmehr seien Tod und Vernichtung in den Lagern vom NS-Regime billigend in Kauf genommen worden und damit Folge der nationalsozialistischen Ideologie gewesen.
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