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Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung des Artikels 91b Absatz 1 Grundgesetzänderung vorgelegt. Danach sollen die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich geschaffen werden (18/2710).
Einrichtungen von Wissenschaft und Forschung der Hochschulen können nach der Föderalismusreform von 2006 von Bund nach Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 Grundgesetz nur thematisch und zeitlich begrenzt als „Vorhaben der Wissenschaft und Forschung“ in Fällen überregionaler Bedeutung gemeinsam gefördert werden. Dies soll jetzt geändert werden. Hochschulen sollen in gleicher Weise wie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Fällen überregionaler Bedeutung nach Artikel 91b Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes institutionell gefördert werden können<span>.</span>
Für eine international wettbewerbsfähige Wissenschafts- und Forschungslandschaft komme den Hochschulen eine Schlüsselfunktion zu. Sie seien mit ihrer Einheit aus Forschung und Lehre das zentrale Element des Wissenschaftssystems. In Verbindung mit der Aufgabe des Wissens- und Technologietransfers trügen die Universitäten entscheidend zur Innovationsfähigkeit Deutschlands in einer globalisierten Welt bei und bildeten mittlerweile mehr als 50 Prozent eines Altersjahrganges aus. Zudem stellten sich den Hochschulen vielfältige Herausforderungen, wie die Heterogenität der Studentenschaft, die demographische Entwicklung sowie die Sicherung einer angemessenen Grundfinanzierung. All dies erfordere es, die Hochschulen verstärkt zu fördern und ihnen eine verlässliche finanzielle Perspektive zu bieten. <span> </span>
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