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Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes (18/2707) vorgelegt. Aufgrund „unionsrechtlicher Vorschriften“ sollen die Baumobstanbauerhebung vereinfacht, die Rebflächenerhebung angepasst und der Merkmalskatalog der Agrarstrukturerhebung aktualisiert werden. Darüber hinaus berücksichtige der Entwurf die Forderung des Bundesrates, eine Gartenbauerhebung durchzuführen. Begründet wird die Änderung mit der „Straffung von Verwaltungsaufgaben“ und der Vermeidung zusätzlicher „Belastung von Auskunftgebenden“ durch die Erweiterung der Auswertungsmöglichkeiten des Betriebsregisters Landwirtschaft.
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