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Berlin: (hib/JOH) Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung geplante Umstellung der Biokraftstoffquote auf eine Treibhausgasquote ab dem Jahr 2015 als „wichtigen Beitrag zum Klimaschutz“. Wie aus einer Stellungnahme der Länderkammer hervorgeht, die dem Bundestag jetzt als Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/2709) vorliegt, unterstützt der Bundesrat außerdem die erforderlichen Anpassungen bei der Umstellung. Anders als bisher von der Bundesregierung geplant, soll die Treibhausgasquote in den Jahren 2015 und 2016 gegenüber dem geltenden Recht von drei auf 3,5 Prozent leicht angehoben werden. Im Gegenzug dazu sollen die Quoten ab dem Jahr 2017 von 4,5 auf vier Prozent und ab dem Jahr 2020 von sieben auf sechs Prozent abgesenkt werden. Über eine entsprechende Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (18/2442) will der Bundestag am Donnerstag abstimmen.
Seit 2007 sind Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, verpflichtet, einen bestimmten Mindestanteil (Quote) in Form von Biokraftstoffen beizumischen. Im Jahr 2009 hatte der Bundestag aber beschlossen, die Quote ab 2015 auf eine Treibhausgasquote umzustellen. Damit soll künftig nicht mehr der Anteil an Biokraftstoffen entscheidend sein, sondern die durch Beimischung von Biokraftstoffen erzielte Einsparung von Emissionen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in seiner Stellungnahme, in einer Rechtsverordnung klare Vorgaben für eine wirksame Kontrolle bei der Berechnung und Einhaltung der Quote zu formulieren. Die wesentlich komplexere Treibhausgasquoten-Berechnung setze deutlich höhere Anforderungen an die Kontrollsysteme, argumentiert die Länderkammer. Dazu schreibt die Regierung in ihrer Gegenäußerung, sie sei aufgrund ihrer Erfahrungen mit der Nachhaltigkeitszertifizierung von Biokraftstoffen überzeugt, dass bereits eine ausreichende Kontrolle der verschiedenen Nachhaltigkeitskriterien inklusive der Minderung der Treibhausgasemissionen erfolge. Die Einhaltung der Vorgaben werde weltweit kontrolliert, die Nachhaltigkeitskriterien und Zertifizierungssysteme unterlägen einem „umfassenden einheitlichen europäischen Regelwerk“. Substanzielle Änderungen an diesem System seien „europarechtlich problematisch“.
Zur Kritik des Bundesrates, dass Kraftstoffe wie Wasserstoff, Power-To-Gas oder Power-To-Liquid, die mit Strom aus erneuerbaren Energien produziert würden, bisher nicht auf die Treibhausgasquote angerechnet werden können, entgegnet die Bundesregierung, dass diese Kraftstoffe mittel- bis langfristig einen Beitrag zum Klimaschutz bei Kraftstoffen leisten könnten. Die Europäische Kommission arbeite derzeit an Vorschriften zur Anrechnung dieser Kraftstoffe auf die Treibhausgasquote, die über eine im Gesetzentwurf vorgesehene Verordnungsermächtigung zeitnah umgesetzt werden könnten. Eine vorherige Festlegung von Modalitäten im nationalen Alleingang hält die Bundesregierung für „wenig sinnvoll“, da die Regelungen innerhalb kurzer Zeit wieder geändert werden müssten und für die Industrie keine Rechts- und Planungssicherheit gegeben wäre.
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