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Berlin: (hib/JBB) Die vom Bundestag zum Bundesverfassungsgericht berufenen Richter sollen zukünftig vom Plenum des Bundestag direkt gewählt werden. Das schreiben in einem gemeinsamen Gesetzesentwurf (18/2737) die Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die Richter des Bundesverfassungsgerichtes zur Hälfte vom Bundesrat und zur Hälfte vom Bundestag gewählt. Bisher wählte der Bundestag seinen Teil der Richter indirekt durch einen Wahlausschuss, der aus zwölf Mitgliedern des Parlamentes besteht. Das soll nun geändert werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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