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Berlin: (hib/ROL) Mit der 25. BAföG-Novelle will die Bundesregierung zahlreiche Reformen durchführen. Bündnis 90/Die Grünen wirft der Bundesregierung jedoch vor, diese nur „halbherzig“ anzugehen. Hinzu kommt, dass die Verbesserungen erst zum Wintersemester 2016/17 greifen sollen. Das „ist weder generationen- noch chancengerecht“, schreiben die Grünen in ihrem Antrag (18/2745).
In ihrem Antrag fordern die Grünen die fachfremde Koppelung zwischen der 25. BAföG-Novelle und der Verfassungsänderung von Art. 91b Grundgesetz zugunsten einer sachgerechten Beratung beider Reformvorhaben aufzugeben. Zudem sollen nach Ansicht der Fraktion zum 1.4.2015 die Fördersätze um 10 Prozent und die Freibeträge für das Einkommen von Eltern, Ehepartnern und Ehepartnerinnen sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, sowie von Auszubildenden um 10 Prozent erhöht werden. Ferner sollen im BAföG geeignete Indexierungen für dynamische, regelmäßige und automatische Erhöhungen von Fördersätzen und Freibeträgen eingeführt werden und es soll eine angemessene Erstattung der tatsächlichen Wohnkosten erfolgen, so dass die bisherige Mietkostenpauschale regional gestaffelt und angepasst wird. Nach Ansicht der Fraktion soll der Kinderbetreuungszuschlag für BAföG-Berechtigte mit eigenen Kindern unter 10 Jahren zum 1.4.2015 auf 130 Euro angehoben werden und künftig einheitlich für jedes Kind gewährt werden. Ferner soll unter anderem die Förderhöchstdauer für Studenten, die nahe Angehörige pflegen, generell erhöht werden.
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