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Berlin: (hib/ROL) Im Jahr 2006 hat die letzte Große Koalition aus CDU/CSU und SPD das Kooperationsverbot im Grundgesetz verankert. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen „hat sich damals dieser fatalen Weichenstellung widersetzt und vor gravierenden Nachteilen für Bildung und Wissenschaft gewarnt“, schreiben die Grünen in ihrem Antrag (18/2747). Viele Befürchtungen seien mittlerweile längst eingetreten: Mangels neuer bundesweiter Programme stockten Ganztagsschulausbau und schulische Inklusion.
Die Grünen fordern nun in ihrem Antrag das Junktim zwischen der 25. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und der Änderung von Art. 91b Grundgesetz zugunsten sinnvoller und sachlicher Beratungsprozesse für beide Reformvorhaben aufzugeben und das Erfordernis der Einstimmigkeit aus dem Entwurf zu streichen, um die Einigung über Verfahrensregeln in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern nicht unnötig einzuschränken. Ferner erwarten die Grünen von der Bundesregierung, einen Vorschlag vorzulegen, wie das Grundgesetz so geändert werden kann, dass Bund und Länder auch im Bereich der allgemeinen Bildung auf der Grundlage gemeinsamer Vereinbarungen zusammenarbeiten können.
Acht Jahre nach der Entscheidung für das Kooperationsverbot liege dem Parlament nun ein Vorschlag der Bundesregierung vor, wonach in der Wissenschaft die Kooperation wieder in die Entscheidungsbefugnis von Bund und Länder gelegt werden. Allerdings gehe die Bundesregierung damit nur die Hälfte des Problems an. In der Bildung ändere sich nichts, die verfassungsrechtliche Barriere bliebe bestehen. Die Große Koalition vergäbe damit die historische Chance, aus einer Verbotsverfassung eine Ermöglichungsverfassung zu machen. Statt ihre verfassungsändernde Mehrheit zu nutzen und die Republik von Selbstblockaden vollständig zu befreien, beschränke sie ihren Vorschlag zur Verfassungsänderung auf die längst überfällige Aufhebung im Wissenschaftsbereich. Für schulische Bildung solle sich nach dem Regierungsentwurf der Bund auch weiterhin nicht engagieren dürfen – die gesamtstaatliche Bildungsbremse bliebe wirksam. Diese eklatante Unterfinanzierung gerade im Bildungsbereich habe
schwerwiegende Folgen für Schüler, Studenten und Beschäftigte: Vielerorts seien Schulen, Berufsschulen, Hochschulen und Forschungsinstitute in einem baulich maroden Zustand. Gute Bildungs- und Forschungspolitik sei immer auch Sozial-, Wirtschafts- und Integrationspolitik. In der Bildung müssten Kooperationswege geöffnet werden, um mehr Teilhabe- und Aufstiegschancen zu erreichen sowie die Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens zu steigern. Eine Modernisierung und kluge Gestaltung des Bildungsföderalismus sei mehr als überfällig.
Nach Aussage der Bundesregierung soll der Änderungsentwurf eine „neue Ära der Kooperation“ einläuten. Die Grünen sind hingegen der Meinung, dass diese Aussage ihre Glaubwürdigkeit verliere, wenn zugleich die angekündigte Entlastung der Länder von ihrem Finanzierungsanteil beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) daran gekoppelt werde, dass diese im Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen. Eine solche Zwangslage konterkariere den ausgerufenen Auftakt zu mehr vertrauensvoller Kooperation, kritisieren die Grünen.
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