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Berlin: (hib/JBB) Der Zinssatz für eingeräumte Dispositionskredite und für geduldete Überziehungskredite soll auf maximal fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) gedeckelt werden. Dazu sollen die Banken verpflichtet werden, die aktuellen Zinssätze im Internet und in den Filialen deutlich sichtbar zu veröffentlichen sowie eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen für Dispo- und Überziehungskredite einzuräumen. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/2741). Zur Begründung schreibt die Fraktion, dass Selbstverpflichtungen und Mahnungen zur fairen Zinsanpassung bisher nichts gebracht hätten. Der gesunkene Leitzins der EZB habe sich nicht in gesunkenen Dispozinsen fortgesetzt, die Banken hätten trotz der anhaltenden öffentlichen Debatte ihre Zinssätze nur marginal nach unten korrigiert. Ein Drittel der Banken veröffentlichten ihren Dispozins nicht im Internet, so die Abgeordneten, und das trotz Aufforderung der Bankenverbände. In den Filialen müsse man sich sogar oft direkt danach erkundigen. Zur Kündigungsfrist schreiben die Antragssteller, dass die Banken den Kredit bei längerer Inanspruchnahme oft von einem Tag auf den nächsten kündigten, bevorzugt am Monatsende nach Eingang des Gehalts. Das treibe viele Kunden in eine existenzielle Notlage.
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