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Berlin: (hib/AW) Experten fordern trotz prinzipieller Zustimmung Nachbesserungen am geplanten Elterngeld Plus. Der Familienausschuss hörte am Montag acht Sachverständige zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2583, 18/2625) an.
Unterschiedliche Auffassungen bestehen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen in der Frage, ab welcher Betriebsgröße Arbeitnehmern eine Elternzeit mit gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung zustehen soll. Christina Raab von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände argumentierte, dass kleine und mittlere Betriebe durch die geplante Ausweitung der Elternzeit besonders stark belastet würden. Die geplante Grenze von 15 Beschäftigten sei deshalb kritisch zu bewerten. Für Betriebe dieser Größe sei es sehr schwierig, entsprechenden Ersatz für die ausfallende Arbeitskraft zu finden. Auch die geplante Möglichkeit, die Elternzeit zukünftig in drei Zeitabschnitte zu unterteilen, lehnte die BDA-Vertreterin ab. Für Betriebe bis zu einer Größe von 50 Beschäftigten müsse ein Überforderungsschutz eingezogen werden.
Dieser Auffassung widersprach Anja Weustheuff vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Durch die 15-Beschäftigten-Grenze würden schon jetzt viele Eltern von der Elternzeit ausgegrenzt. Gerade Frauen seien überdurchschnittlich stark im Dienstleistungsgewerbe beschäftigt. Dieser Branche sei aber sehr stark von kleineren Betrieben geprägt. Noch engere Grenzen bei der Betriebsgröße würden noch mehr Eltern von den Möglichkeiten einer flexibleren Elternzeit ausgrenzen. Dies könne aber nicht im Sinne des Gesetzes sein. Auch der Arbeitsrechtler Gerrit Forst von der Freien Universität Berlin widersprach dem Standpunkt des BDA. Die flexibleren Möglichkeiten, Elternzeit und Teilzeitarbeit zu kombinieren, käme auch den Betrieben zu Gute. Letztlich würden Betriebe dadurch profitieren, weil sich zum einen das Betriebsklima und somit auch die Produktivität ihrer Arbeitnehmer verbessern. Zum anderen werde durch die flexibleren Teilzeitmöglichkeiten die Gefahr minimiert, dass ein Elternteil ein Beschäftigungsverhältnis ganz beendet.
Änderungen am Gesetzentwurf wünscht sich auch der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (Vamv). Alleinerziehende mit Kindern unter drei Jahren seien im Durchschnitt 7,8 Wochenstunden erwerbstätig. Der Korridor von 25 bis 30 Wochenstunden für eine Teilzeitbeschäftigung während der Elterngeldbezuges sei deshalb eine faktisch zu hohe Hürde, sagte die Vamv-Vertreterin Edith Schwab. Dies kritisierten auch die Sozial- und Familienexpertin Maria Wersig von der Hochschule Hannover und Gerrit Forst. Der Stundenkorridor für eine Teilzeitbeschäftigung sei zu restriktiv.
Kritisch wird vom Familienbund der Katholiken angesehen, dass Mehrlingsgeburten bei der Höhe des Elterngeldes zukünftig nicht mehr berücksichtigt würden. Die geplante Regelung, dass es keine Zulage mehr bei der Geburt von Mehrlingen geben soll, ignoriere, dass Eltern von Zwillingen oder Drillingen finanziell aber auch bei zeitlich viel stärker gefordert seien.
Für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände forderte deren Vertreterin Regina Offer eine Erstattung der zusätzlichen Kosten, die der erhöhte Beratungsaufwand für die Elterngeldstellen in den Kommunen mit sich bringen würde. Die gesetzlichen Regelungen des geplanten Elterngeld Plus würden in Beratungsgesprächen deutlich mehr Zeit erfordern, um für die Eltern die individuell beste Lösung zu finden. Dies würde gegebenenfalls mehr Personal in den Beratungsstellen erfordern. Diese zusätzlichen Kosten könnten aber nicht von den Kommunen getragen werden, sagte Offer.
Der Soziologe Hans Bertram von der Humboldt-Universität Berlin gab zu bedenken, dass die Elternzeit- und Elterngeld-Modelle vor allem von Eltern mit ähnlichen und vergleichsweise guten Einkommen bevorzugt würden. Es sei deshalb fraglich, ob Elterngeld und Elternzeit der beste Weg sei, um Familie und Berufsleben verstärkt partnerschaftlich zu organisieren. Man müsse sich überlegen, ob die Einführung einer Grundsicherung für Kinder nicht der erfolgversprechendere Ansatz sei. Dies werde auch den sehr unterschiedlichen Familienmodellen gerechter.
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