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Berlin: (hib/STO) Bis Anfang Oktober hat es in Deutschland vier Festnahmen mutmaßlicher „Rückkehrer“ aus Syrien gegeben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/2725) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur „Aus- und Einreise potentieller islamistischer Teilnehmerinnen und Teilnehmer an nichtinternationalen bewaffneten Konflikten“ (18/2542) hervor. Danach handelt es sich in einem Fall um ein Strafverfahren gegen eine Person wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Bei weiteren Strafverfahren gegen zwei Personen geht es den Angaben zufolge jeweils um den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; bei einer Person ferner in Tateinheit mit Betrug.
Bei der vierten Festnahme geht es laut Vorlage um Ermittlungsverfahren gegen eine Person wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in zwei rechtlich selbständigen Fällen; diese Delikte stehen der Bundesregierung zufolge in einem Fall in Tateinheit mit versuchter Anstiftung zum Mord, im anderen Fall in Tateinheit mit gemeinschaftlichen Totschlag. Wie es in der Antwort weiter heißt, ergaben sich die Erkenntnisse aus den nach der Strafprozessordnung geführten Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in Bund und Ländern.
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