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Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach einer Reform des Staatshaftungsrechts. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
In der Petition wir darauf verwiesen, dass das deutsche Staatshaftungsrecht zum Großteil auf Richterrecht beruhe, sodass es weder demokratisch legitimiert, noch in übersichtlicher Form dem Rechtssuchenden zugänglich sei. „In einer Zeit zunehmender Inanspruchnahme Privater ist das Haftungsrecht nicht mehr zeitgemäß“, urteilen die Petenten. Da die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liege, sei es schwer verständlich, warum dieser sich nicht dazu entschließe, wieder ein modernes Staatshaftungsrecht zu erlassen.
Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, räumt die Bundesregierung ein, dass einige wichtige Haftungsregelungen – wie etwa bei Entschädigungsansprüchen - „nur auf Gewohnheits- und Richterrecht beruhen“. Auch wenn es richtig sei, dass bisher weder der Bund noch die Länder von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hätten, gehöre die Haftung von Bund, Ländern und Kommunen für rechtswidriges hoheitliches Handeln jedoch zum „gesicherten Bestand der deutschen Rechtsordnung“, wird angemerkt. In den vergangenen Jahrzehnten habe sich eine umfangreiche, insgesamt kontinuierliche und homogene Rechtsprechung entwickelt, die in den allermeisten Fällen zu – auch aus der Sicht der geschädigten Bürger – angemessenen Ergebnissen führe.
Dennoch hätten die Koalitionsfraktionen vereinbart, das Staatshaftungsrecht zusammenzufassen, um das Verfahren für jene Bürger zu vereinfachen, die Schäden durch fehlerhaftes Verhalten staatlicher Stellen erlitten hätten, heißt es weiter. Derzeit werde die Realisierung dieses Vorhabens geprüft, das der Zustimmung des Bundesrates bedürfe.
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