Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober
Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung will das Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Änderung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ratifizieren. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/2847) vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen die innerstaatlichen Voraussetzungen für die Ratifikation des Protokolls geschaffen werden. Es sieht Änderungen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vor, „die zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beitragen sollen“. Dessen Arbeitsbelastung sei „kritisch hoch“, schreibt die Regierung.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Julian Burgert, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein